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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR HOTELS – APPARTEMENTS - FERIENHÄUSER
1.Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
2.Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung im Höhe von 30% des Reisepreises, höchstens jedoch 300,- € pro Person fällig.
b) Restzahlung 21 Tage vor Reiseantritt.
c) Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung bei uns zugesandt oder ausgehändigt.
3.Lelstungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind. ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die In dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, wir behalten uns Jedoch ausdrücklich vor. aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Preisänderung
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Aughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder Änderung einer wesendlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich. spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesendlichen Reis sind Sie berechtigt. ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens -Reise zu verlangen. wenn wir In der Lage sind. eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
5.Rücktrftt durch den Kunden. Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können Jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Nur für Hotels — Appartements — Ferienhäuser — Transfer — Mietwagen Programme
Bis zum 51. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
Vom 50.- 22.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Ab 21.- 2. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
Rücktritt, Umbuchungen, von Flug oder Fährtickets gelten die Reisebedingungen des Veranstalters (Gesellschaft)
6.Rücktritt und Kündigung durch die Travel Agentur
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. a) Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn Sie die Durchführung oder Reise ungeachtet einet Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich solchem Maße vertragswidrig verhaften, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt Ist
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichtereichen einer ausgeschriebenen-- oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt : Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, wird die Reise aus diesem Grund abgesagt. so erhalten Sie den angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordendlichen Kaufmanns für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung:
b) Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers:
c) Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
d) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
7.Beschränkung der Haltung
Etwaige Mehrkosten, die durch Veränderungen der Reise entstehen, z.B. durch Höhere Gewalt, Streik, Krieg. Unruhen. Katastrophen. Epidemien, gehen zu lasten des Reisenden. Keine Haftung für Leistungen, die im Bereich Dritten liegen. Für den Erfolg der Beförderungsleistung selbst tritt der Ferienhausvermittler daher nicht ein. Für Lärmbelästigung, die wir nicht zu verantworten haben, übernehmen wir keine Haftung. Verlorene Gegenstände oder Schäden in den Mieträumen (Anlagen) gehen zu Ihren Lasten, soweit sie von Ihnen schuldhaft verursacht werden. Für verloren gegangene Reiseunterlagen kann kein Ersatz geleistet werden.
8.Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es Schuldhalt, einen Mangel anzuzeigen. so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9Pas-.Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, In dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pas-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
10.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reiseagentur hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.
11 .Gerichtsstand
Der Reisende kann die Reiseagentur nur an dessen Sitz verklagen.
Für klagen der Reiseagentur gegen den Reisenden Ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
12.Travel Agentur:
Fotis Reisen O.E Inh. Koskinas Fotis 49100 Acharavi Korfu GR. HRB 200 Handelsreg. Corfu AFM 052156213 A´ D. Korfu- GR.
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